Lediglich die Kommune kann via ihrem externem Konto oder mit dem Sammelkonto die Bezahlkarte aufladen. Abgesehen davon kann nicht auf die Bezahlkarte überwiesen werden. Es können auch keine Bareinzahlungen auf die Bezahlkarte getätigt werden.
Beim Umhängen der Bezahlkarte kann sowohl die alte, als auch die neue Kommune auf die Karte überweisen. So wird sichergestellt, dass alle nötigen Leistungen sicher auf der Karte verbucht werden können.