Leistungsempfänger können Überweisungen nur an freigeschaltete Empfänger durchführen.
Das bedeutet, dass jede IBAN, an die überwiesen wird, im Vornherein freigeschaltet werden muss.
Sie können im Admin Bereich unter „IBAN für Überweisungen freigeben“ Name und IBAN des freizuschaltenden Empfängers eingeben (nur für die Rolle „Admin“ verfügbar). Die IBANs werden für die gesamte Kommune auf die Whitelist gesetzt und somit für alle Bezahlkarten der Kommune freigeschalten.
Informationen zur Whitelist:
- Auf dieser befinden sich alle IBANs, die für Überweisungen freigeschaltet wurden.
- Sobald ein Sachbearbeiter eine IBAN auf die Whitelist gesetzt hat, können alle Leistungsempfänger an diese IBANs Überweisungen ausführen.
- Es ist nicht möglich, IBANs nur für einzelne Leistungsempfänger freizuschalten.
- Doppelte Einträge sind hierbei kein Problem.
So können Leistungsempfänger beispielsweise Rechnungen von Kindergärten, Rechtsanwälten oder Ämtern bezahlen. Eine Einrichtung eines Dauerauftrages ist nicht möglich.
Leistungsempfänger bekommen in Ihrem Onlineportal eine Fehlermeldung, wenn sie an eine nicht freigeschaltete IBAN überweisen möchten.
Eine Überweisung an andere Bezahlkarten ist nicht möglich.