Im Verwaltungsportal unter dem Menüpunkt „Leistungsempfänger bearbeiten“ können Sie ganz einfach einsehen, ob ein Leistungsempfänger von einer PIN- oder Login-Sperre betroffen ist. Diese Informationen sind direkt unterhalb der AZR-Nummer und der Bezahlkarten-ID aufgeführt.
Sollte sich ein Leistungsempfänger an Sie wenden, weil er seine Bezahlkarte nicht nutzen kann, haben Sie die Möglichkeit, eine bestehende Sperre zu überprüfen. So können Sie Auskunft geben und Missverständnisse vermeiden.
Über das Kontaktformular auf bezahlkarte.eu kann der Leistungsempfänger seine Kartenentsperrung beantragen. Das PayCenter Team kümmert sich dann schnellstmöglich um die Freischaltung der Karte. Zusätzlich gibt es einen regelmäßigen Prüfprozess, in welchem die Karten auf Missbrauch geprüft werden und freigegeben werden, sofern keine missbräuchliche Nutzung vorliegt (alle 2 Stunden bei PIN- und CVC-Sperren, 2x täglich bei Login-Sperren).
Bitte beachten Sie, dass die Kommune selbst keine Sperrungen aufheben kann. Diese Verantwortung liegt beim PayCenter-Team, das durch festgelegte Prüfprozesse sicherstellt, dass Missbrauch verhindert wird.