Wie kündige ich eine Karte?

Sie können die Karte eines Leistungsempfängers kündigen, indem Sie ihn über „Leistungsempfänger bearbeiten“ suchen und auswählen. Unter dem Reiter „Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen“ können Sie die Karte des Leistungsempfängers kündigen. 

Mehr Informationen zum Karte sperren und Karte schlummern.

Der Leistungsempfänger ist anschließend nicht mehr über die Suche zu finden. Die AZR Nummer des Leistungsempfängers wird damit wieder freigegeben.

Gekündigte Karten in einer Bedarfsgemeinschaft:

Sollte ein gekündigter Leistungsempfänger Teil einer Bedarfsgemeinschaft sein, dann ist er auch nach der Kündigung noch in der Bedarfsgemeinschaft sichtbar. Dies wird in der Spalte der AZR-Nummer angezeigt mit der Bezeichnung: old-Datum-der-Kündigung-AZR-Nummer.

Der Leistungsempfänger kann nicht mehr über die „Leistungsempfänger bearbeiten“ Übersicht aufgerufen werden. Die gelöschte Karte kann über das Mülleimer Symbol rechts aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt werden.

Das restliche Guthaben, dass sich noch auf der Karte befindet, wird auf Ihr Sammelkonto zurück gebucht (Dauer 1 – 2 Werktage aufgrund von Bearbeitungszeit der Umbuchung).

Tipp: Um direkt über das Restguthaben zu verfügen, können Sie die Karte vor der Kündigung via Ad-Hoc-Abbuchung im Reiter „Guthaben verwalten“ entleeren.

Bitte beachten Sie, dass eine Kartenkündigung nicht rückgängig gemacht werden kann. Dem Leistungsempfänger kann bei Bedarf eine neue Karte ausgegeben werden.

Sollte die Kündigung der Bezahlkarte durch den Leistungsempfänger über die Sperrhotline erfolgen, wird das Restguthaben in der Regel ebenfalls auf das Sammelkonto der Kommune überwiesen.

Beachten Sie:
Wenn der Leistungsempfänger in eine andere Kommune umzieht, die ebenfalls die PayCenter Bezahlkarte verwendet, kann die Karte auch umgehängt werden. Eine Kündigung / Löschung ist nicht erforderlich.

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