Unter „Bedarfsgemeinschaft bearbeiten“ ist das Feld „Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft“ zu finden. Dieser Wert legt das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft fest.
Es können sowohl Personen über 14 Jahre, die eine Bezahlkarte besitzen, zur Bedarfsgemeinschaft hinzugefügt werden, als auch Kinder unter 14 Jahre, die keine Bezahlkarte besitzen. Diese können über das Auswahlfeld „Mitglieder ohne Karte“ ergänzt werden. Der ihnen zustehende Bargeldbetrag wird dann auf die abgelegten Karten mit angerechnet.
Das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft setzt sich gemäß folgender Formel zusammen:
Anzahl der Personen in der Bedarfsgemeinschaft x definiertes Bargeldabhebelimit der Kommune (ohne individuelle Einstellungen) der einzelnen Personen = Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft.
Jeder Leistungsempfänger mit einer Bezahlkarte kann auf das gesamte Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft zugreifen. Daher wird in der Tabelle der aufgeführten Mitglieder mit Karte bei jeder Karte das gesamte Bargeldabhebelimit der Gemeinschaft angezeigt.
Minderjährige Leistungsempfänger mit einer Bezahlkarte, die sich in einer Bedarfsgemeinschaft befinden, verfügen weiterhin über ein Verfügungslimit (U16: 50,00 € / U18: 100,00 €), sodass sie hier auch in der Bargeldabhebung eingeschränkt sind.
Konkretes Beispiel zur Veranschaulichung (Beispiel 1)
- Bei 2 angelegten Karten Ü18 (A und B) + 3 Kindern unter 14 Jahren ergibt sich eine Mitgliedsanzahl von 5 Personen. Das Bargeldabhebelimit beträgt 5 x z. B. 50 € = 250 €.
- Bei den beiden Bezahlkarten der Bedarfsgemeinschaft wird das gesamte Limit der Gemeinschaft (250,00 €) angezeigt, da beide Karten dazu berechtigt sind, das gesamte Guthaben abzuheben.
- Das bedeutet keinesfalls, dass insgesamt 500,00 € abgehoben werden können!
- Wenn Person A 200,00 € abhebt, kann Person B nur noch 50,00 € abheben. Das gesamte abgehobene Bargeld darf nicht das Limit der Bargeldabhebung der Bedarfsgemeinschaft überschreiten.
- Das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft verhindert, dass eine Person in einer Bedarfsgemeinschaft mit mehreren Karten Geld abheben muss, um das gesamte Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft auszuschöpfen.
Individuelle Voreinstellungen
Vorherige individuell getätigte Einstellungen mit einem
Kartenlimit, das kleiner als das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft ist
Für den Fall, dass einer der existierenden Karten manuell ein Limit zugewiesen wurde, das kleiner ist, als das errechnete Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft, gilt für die vorab eingestellte Karte weiterhin das manuell eingetragene Bargeldabhebelimit. Weitere, nicht manuell angepasste Karten, erhalten automatisch das errechnete Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft.
Konkretes Beispiel zur Veranschaulichung (Beispiel 2)
- Bei 2 angelegten Karten Ü18 (A und B) + 3 Kindern unter 14 Jahren ergibt sich eine Mitgliedsanzahl von 5 Personen. Das Bargeldabhebelimit beträgt 5 x z. B. 50,00 € = 250,00 €.
- Beispiel 2 deckt ab, dass einer Karte (Haupt- oder Mitgliedskarte) manuell ein höheres Bargeldabhebelimit zugewiesen wurde, um die Kinder unter 14 abzudecken, das niedriger als das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft ist.
- Es wird der für die Karte manuell eingestellte Wert beibehalten.
- Zum Beispiel wurde einer Karte (Karte A) 200,00 € Bargeldabhebelimit zugewiesen, um die nicht erfassten Kinder mit abzudecken.
- Auch wenn das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft anschließend 250,00 € beträgt, bleibt die Individualeinstellung von 200,00 € für Karte A bestehen. Für die weitere, nicht manuell
angepasste Karte (Karte B) wird wie in Beispiel 1 der Wert der Bedarfsgemeinschaft (z. B. 250,00 €) übernommen. - Karte A kann nun 200,00 € Bargeld beziehen, Karte B 250,00 € – allerdings darf die Summe der Abhebungen keinesfalls die 250,00 € übersteigen.
- Sie können die Karte A bei Bedarf ebenfalls auf 250,00 € anpassen (über den Reiter „Leistungsempfänger bearbeiten“).
Vorherige individuell getätigte Einstellungen mit einem
Kartenlimit, das größer als das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft ist
Wenn einer Karte aufgrund der Kinder unter 14 Jahren ein manuelles Bargeldlimit zugeordnet wurde, das größer als das automatisch berechnete Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft ist, steht das Limit der Bedarfsgemeinschaft an übergeordneter Stelle. Es wird bei der Karte zwar weiterhin in der Tabelle der aufgeführten Mitglieder das höhere individuelle Bargeldlimit angezeigt, das Limit der Bedarfsgemeinschaft beschränkt diese Karte jedoch dennoch.
Konkretes Beispiel zur Veranschaulichung (Beispiel 3)
- Bei 2 angelegten Karten Ü18 (A und B) + 3 Kindern unter 14 Jahren ergibt sich eine Mitgliedsanzahl von 5 Personen. Das Bargeldabhebelimit beträgt 5 x z. B. 50,00 € = 250,00 €.
- Beispiel 3 deckt ab, dass einer Karte (Haupt- oder Mitgliedskarte) manuell ein höheres Bargeldabhebelimit zugewiesen wurde, um die Kinder unter 14 abzudecken, das höher als das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft ist.
- In diesem Fall zählt für die Karte das niedrigere Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft.
- Zum Beispiel wurde einer Karte (Karte A) 350,00 € Bargeldlimit zugewiesen, um die nicht erfassten Kinder mit abzudecken.
- Auch wenn das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft anschließend 250,00 € beträgt, wird Karte A weiterhin mit dem Individuallimit von 350,00 € angezeigt. Es greift jedoch auch für diese
Karte das übergeordnete Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft (250,00 €). - Für die weitere, nicht manuell angepasste Karte (Karte B) wird wie in Beispiel 1 und 2 der Wert der Bedarfsgemeinschaft (z. B. 250,00 €) übernommen.
- Sie können die Karte A bei Bedarf wie bereits erwähnt ebenfalls auf 250,00 € anpassen (über den Reiter „Leistungsempfänger bearbeiten“).
- Auch hier gilt die Regel, dass die Summe des abgehobenen Bargelds innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft das allgemeine Bargeldlimit (in diesem Fall 250,00 €) nicht überschreiten darf.