Können Namen einer Bedarfsgemeinschaft mehrmals vergeben werden?

Ja, Namen einer Bedarfsgemeinschaft können innerhalb einer Kommune mehrfach vergeben werden.

Wenn Sie nach dem Namen der Bedarfsgemeinschaft suchen, wird eine Tabelle aller Karten mit diesem Namen angezeigt. In dieser Tabelle finden Sie Informationen wie die AZR-Nummer, die Bezahlkarten-ID, den Vor- und Nachnamen sowie die Kartenart (Haupt- oder Nebenkarte). Dort können Sie dann die richtige Bedarfsgemeinschaft auswählen.

Es besteht zudem die Möglichkeit, den Namen der Bedarfsgemeinschaft nachträglich zu ändern, falls dies erforderlich ist, beispielsweise um diese Verwechslungen zu vermeiden oder um eine bessere Unterscheidbarkeit innerhalb der Kommune sicherzustellen.

War der Artikel hilfreich?

Verwandte Artikel