Können mit der Bezahlkarte Lastschriften eingezogen werden?


Lastschriften können nur von freigeschalteten Einzugsermächtigten eingezogen werden.

Das bedeutet, dass jede IBAN, von der Geld eingezogen wird, im Vornherein freigeschaltet werden muss. 

Sie können im Admin Bereich unter „IBAN für Lastschriften freigeben“ Name und IBAN des freizuschaltenden Einzugsermächtigten eingeben. Optional können Sie auch eine Kategorie oder einen Kommentar hinzufügen (nur für die Rolle „Admin“ verfügbar). Die IBANs werden für die gesamte Kommune auf die Whitelist gesetzt und somit für alle Bezahlkarten der Kommune freigeschalten.

Dazu werden im unteren Bereich die IBANs angezeigt, die von der eigenen Kommune freigegeben wurden. In einigen Regionen können auch IBANs von anderen Kommunen in der Umgebung eingesehen werden.

Informationen zur Whitelist:

  • Auf dieser befinden sich alle IBANs, die für Lastschriften freigeschaltet wurden.
  • Sobald ein Sachbearbeiter eine IBAN auf die Whitelist gesetzt hat, können Einzugsberechtigte mit dieser IBAN Lastschriften einziehen.
  • Einzelfreigaben werden direkt in der Übersicht „Leistungsempfänger bearbeiten“ durchgeführt. Hier erfahren Sie mehr dazu.
  • Sollte eine schon freigeschaltete IBAN hinzugefügt werden, wird automatisch der Name des Einzugsberechtigten ausgefüllt und bei der erneuten Anlage erscheint die Fehlermeldung „Die IBAN wurde bereits freigegeben“.

So können Leistungsempfänger beispielsweise Rechnungen für Internet und Festnetztarife, Mobilfunkverträge o.ä. via Lastschrift begleichen.

Die für Lastschriften benötigten Daten (IBAN, BIC und Name der Bank) kann der Leistungsempfänger in der Übersicht in seinem Onlinebereich einsehen.

Für eine Rücklastschrift fallen keine Gebühren an, weder für den Leistungsempfänger noch für die Kommune.

Mehr Informationen zu Überweisungen finden Sie hier.

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