Können mit der Bezahlkarte Lastschriften eingezogen werden?


Lastschriften können nur von freigeschalteten Einzugsermächtigten eingezogen werden.

Das bedeutet, dass jede IBAN, von der Geld eingezogen wird, im Vornherein freigeschaltet werden muss. 

Sie können im Admin Bereich unter „IBAN für Lastschriften freigeben“ Name und IBAN des freizuschaltenden Einzugsermächtigten eingeben (nur für die Rolle „Admin“ verfügbar). Die IBANs werden für die gesamte Kommune auf die Whitelist gesetzt und somit für alle Bezahlkarten der Kommune freigeschalten.

Informationen zur Whitelist:

  • Auf dieser befinden sich alle IBANs, die für Lastschriften freigeschaltet wurden.
  • Sobald ein Sachbearbeiter eine IBAN auf die Whitelist gesetzt hat, können Einzugsberechtigte mit dieser IBAN Lastschriften einziehen.
  • Es ist nicht möglich, IBANs nur für einzelne Leistungsempfänger freizuschalten.
  • Es stellt kein Problem dar, falls eine IBAN ausversehen doppelt für Lastschriften freigegeben wird.

So können Leistungsempfänger beispielsweise Rechnungen für Internet und Festnetztarife, Mobilfunkverträge o.ä. via Lastschrift begleichen.

Die für Lastschriften benötigten Daten (IBAN, BIC und Name der Bank) kann der Leistungsempfänger in der Übersicht in seinem Onlinebereich einsehen.

Für eine Rücklastschrift fallen keine Gebühren an, weder für den Leistungsempfänger noch für die Kommune.

Mehr Informationen zu Überweisungen finden Sie hier.

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