DE: Was muss ich als Kommune bei Kündigung der Bezahlkarte beachten?

Folgende Schritte werden im Zuge der Kündigung der Bezahlkarte vorgenommen:

  • Alle Karten werden zum gewünschten Kündigungszeitpunkt aufgelöst ebenso wie das Sammelkonto.
  • Alle Reports werden nicht mehr zur Verfügung gestellt.
  • Das gesamte Restguthaben der ausgegebenen Karten wird an das Sammelkonto zurücküberwiesen.

Zur Auszahlung des Restguthabens fragen wir in einer separaten Mail an Sie die bevorzugte Bankverbindung ab, auf welches das Guthaben des Sammelkontos überwiesen werden soll.

Nach Ablauf der Vertragslaufzeit laufen Ihre Logins des Verwaltungsportals aus und können nicht mehr genutzt werden.

Der Login der Leistungsempfänger und Leistungsempfängerinnen bleibt weiterhin zur Abfrage vergangener Umsätze und Transaktionen erreichbar. Nach Kartenkündigung kann kein Guthaben mehr auf die Karten geladen werden. Dadurch können keine weiteren Zahlungen mit der Bezahlkarte vorgenommen werden.

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