DE: Können mit der Bezahlkarte Lastschriften eingezogen werden?

Lastschriften können nur von freigeschalteten Einzugsberechtigten (Whitelist) eingezogen werden. Das bedeutet, dass jede IBAN, von der Geld eingezogen wird, vorab freigeschaltet werden muss. Lastschriften von ausländischen Einzugsberechtigten im SEPA-Raum sind ebenfalls möglich, sofern diese via Whitelist freigegeben wurden. So können Leistungsempfänger beispielsweise Rechnungen für Internet- und Festnetztarife, Mobilfunkverträge o. Ä. via Lastschrift begleichen.

Die für Lastschriften benötigten Daten (IBAN, BIC und Name der Bank) kann der Leistungsempfänger in der Übersicht in seinem Onlinebereich einsehen.

Für eine Rücklastschrift fallen keine Gebühren an, weder für den Leistungsempfänger noch für die Kommune.

IBAN Freischaltung auf Leistungsempfänger*innen-/Gruppenebene

  • Freigabe für einen einzelnen Leistungsempfänger: Die Einzelfreigabe nehmen Sie unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ im Reiter „IBAN für Lastschriften des Leistungsempfängers freigeben“ vor. Die Freigabe gilt sofort und nur für diesen Leistungsempfänger.
  • Freigabe für die gesamte Kommune oder Kommunengruppe:
    • Beantragung: Freigegebene IBANs gelten für alle Bezahlkarten der Kommune bzw. der Gruppe. Sobald eine IBAN auf der Whitelist steht, können Einzugsberechtigte mit dieser IBAN Lastschriften von allen Bezahlkarten der Kommune einziehen. Es gibt zwei Einstiege für die Beantragung:
      • Im Admin Bereich unter „IBAN für Lastschriften freigeben“: Geben Sie Name und IBAN des freizuschaltenden Einzugsberechtigten ein. Optional können Sie eine Kategorie oder einen Kommentar hinzufügen.
      • Aus der Leistungsempfänger*innen-Ansicht heraus: Dort können Sachbearbeiter*innen eine Freigabe für den Bund/die Bundesländer/die Gruppe beantragen, statt sie für jede*n Leistungsempfänger*in einzeln zu hinterlegen.
    • Freigabe:
      • Im Admin Bereich unter „IBAN für Lastschriften freigeben“ findet man eine Übersicht der offenen IBAN Freigaben.
      • Die Freigabe muss im 4-Augen Prinzip erfolgen und kann durch die Rollen Admin und Admin fachlich erfolgen.

Übersicht und Suche

Sowohl im Admin Bereich als auch in der Leistungsempfänger-Ansicht können Sie die Liste über das Suchfeld „Suche nach freigegebenen Empfängern“ durchsuchen. Wenn versucht wird, eine bereits freigeschaltete IBAN erneut hinzuzufügen, erhalten Sie einen Hinweis.

Im Admin Bereich:

  • Im Admin Bereich werden im Reiter „IBAN für Lastschriften freigeben“ im unteren Bereich die IBANs angezeigt, die auf Kommunen/Kommunengruppenebene freigegeben wurden.
  • Sie können freigegebene Empfänger wahlweise nach IBAN oder nach dem Namen des Einzugsberechtigten durchsuchen.

Im Reiter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „„IBAN für Lastschriften des Leistungsempfänger freigeben“:

  • Die Tabellen unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ zeigen sowohl die für diesen Leistungsempfänger einzeln freigegebenen IBANs als auch die IBANs, die auf Kommunen/Kommunengruppenebene freigegeben wurden. In der Spalte „Freigegeben für“ sehen Sie, für wen die jeweilige IBAN gilt.
  • Freigegebene Empfänger können nach IBAN oder nach dem Namen der*des Einzugsberechtigten durchsucht werden.

Individuelles Limit bei Einzelfreigaben

Bei einer Einzelfreigabe kann zusätzlich ein individuelles Limit festgelegt werden, sodass Lastschriften nur bis zu einem bestimmten Betrag eingezogen werden können. Mehrere Lastschriften sind möglich, solange der Gesamtbetrag die Obergrenze nicht überschreitet. Auch eine zeitliche Begrenzung ist möglich. Alle eingetragenen Werte inklusive Gültigkeit und Obergrenze werden in der Tabelle im genannten Reiter angezeigt.

Mehr Informationen zu Überweisungen finden Sie hier.

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