DE: Gibt es ein Onlineüberweisungslimit für Leistungsempfänger?

Nein, es gibt kein Überweisungslimit, solange das Konto genügend Guthaben aufweist und die IBAN des Empfängers im Vorfeld von der Kommune freigeschaltet wurde.

Für Einzelfreigaben unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ kann ein individuelles Überweisungslimit festgelegt werden, sodass Überweisungen nur bis zu diesem Betrag möglich sind. Mehrere Überweisungen sind möglich, solange der Gesamtbetrag der Obergrenze insgesamt nicht überschritten wird.

Bitte beachten Sie:
In einer Bedarfsgemeinschaft kann nur die Hauptkarte Überweisungen ausführen.

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