DE: Gibt es ein Onlineüberweisungslimit für Leistungsempfänger?

Ein generelles Onlineüberweisungslimit gibt es nicht, solange das Konto genügend Guthaben aufweist. Zudem muss die IBAN des Empfängers im Vorfeld von der Kommune freigeschaltet werden.

Für Einzelfreigaben unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ im Reiter „IBAN für Überweisungen des Leistungsempfängers freigeben“ kann ein individuelles Überweisungslimit festgelegt werden, sodass Überweisungen nur bis zu diesem Betrag möglich sind. Mehrere Überweisungen sind möglich, solange der Gesamtbetrag der Obergrenze insgesamt nicht überschritten wird. Auch eine zeitliche Begrenzung ist möglich. Alle eingetragenen Werte inklusive Gültigkeit und Obergrenze werden in der Tabelle im genannten Reiter angezeigt.

Bitte beachten Sie:
In einer Bedarfsgemeinschaft kann nur die Hauptkarte Überweisungen ausführen.

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