AT: Wie handhabt PayCenter die Empfängerprüfung (Verification of Payee) bei der Bezahlkarte?

Seit dem 09.10.2025 ist die Empfängerüberprüfung (Verification of Payee / VoP) für alle SEPA- und Echtzeitüberweisungen in Europa verpflichtend. Banken gleichen bei ausgehenden Transaktionen in Echtzeit ab, ob der angegebene Empfängername mit dem Kontoinhaber übereinstimmt, um Fehlüberweisungen und Betrug zu verhindern. PayCenter nimmt als E-Geld-Institut ebenfalls an diesem Verfahren teil und unterstützt diese Prüfungen grundsätzlich.

Überweisungen auf Bezahlkarten

Bei Überweisungen an Bezahlkarten wird im VoP-Verfahren grundsätzlich der Rückmeldungscode „Kann nicht geprüft werden“ an die sendende Bank ausgegeben.

Warum erfolgt die Rückmeldung „Kann nicht geprüft werden?“

Bezahlkarten sind rechtlich dem Bund/ dem jeweiligen Bundesland als Kontoinhaber zugeordnet, nicht der einzelnen leistungsberechtigten Person (diese ist nur wirtschaftlich Berechtigte).

Für die Prüfung im VoP-Verfahren bedeutet dies Folgendes:
Da der Name des/der Leistungsempfänger*in (Empfängername bei der Überweisung) nicht mit dem/der formalen Kontoinhaber*in (Bund/Bundesland) übereinstimmt, kann im VoP-Abgleich keine eindeutige Zuordnung erfolgen. Daher wird der Code „Kann nicht geprüft werden“ ausgespielt.

Wichtig: Die Rückmeldung „Kann nicht geprüft werden“ ist keine Ablehnung und auch kein Risikoindikator. Die VoP-Prüfung kann nur technisch aufgrund der abweichenden Kontoinhaber*in den Namensabgleich nicht bestätigen.

Was bedeutet das in der Praxis für Überweisungen auf Bezahlkarten?

  • Überweisungen können trotz Hinweis wie gewohnt durchgeführt werden: Der Bund / das Bundesland kann die Überweisung auf die Bezahlkarte trotz der Meldung weiterhin ausführen, wenn die IBAN korrekt erfasst wurde. Die Überweisung wird der Bezahlkarte regulär gutgeschrieben. Der Hinweis „Kann nicht geprüft werden“ ist eine technische Information aus dem VoP-Verfahren.
  • PayCenter prüft eingehende Überweisungen: Alle eingehenden Überweisungen werden intern auf Übereinstimmung von Empfängernamen und Kontoinhaber*in kontrolliert und bei Unstimmigkeiten abgelehnt und automatisch an den Auftraggeber zurückgegeben.

Wenn die IBAN und Empfängerangaben korrekt erfasst wurden, kann die Überweisung auf die Bezahlkarte bedenkenlos veranlasst werden.

Überweisungen auf das Sammelkonto

Das Sammelkonto ist rechtlich dem jeweiligen Bund/Bundesland als Kontoinhaber zugeordnet. Somit kann im VoP-Abgleich eine eindeutige Zuordnung erfolgen.

Was bedeutet das in der Praxis für Überweisungen auf das Sammelkonto?

  • Bei der korrekten Eingabe der IBAN und des Bunds/Bundeslands als Empfänger erhalten Sie eine positive Rückmeldung.
  • Wenn Sie einen Hinweis bei der Empfängerprüfung von Ihrer Bank erhalten, bedeutet dies, dass wir die Anfrage für die angegebene IBAN-/Namenskombination nicht positiv bestätigen konnten.
  • Das kann folgende Gründe haben:
    • der/das als Empfänger angegebene Bund/Bundesland stimmt nicht exakt mit der gespeicherten Bezeichnung überein.
    • die Empfängerprüfung ist aus technischen Gründen temporär nicht möglich.
    • die IBAN ist nicht korrekt.
  • Sollte es zu einer negativen Rückmeldung beim Namensabgleich kommen, nehmen Sie bitte Folgendes vor:
    • Prüfen Sie bitte erneut den Empfängernamen.
      • Tipp: Der korrekte Name des Sammelkontos ist der offizielle Firmenname/Names des Bundes/Bundeslandes, den Sie je nach Rolle auch im Admin Bereich in der Umsatzübersicht des Sammelkontos sehen können.
      • Wenn der Name exakt übereinstimmt, wiederholen Sie die Prüfung bitte einmalig, um temporäre Gründe für einen Hinweis auszuschließen.
    • Sollte die Empfängerprüfung erneut negativ ausfallen, prüfen Sie bitte abschließend die angegebene IBAN. Diese können Sie ebenfalls je nach Rolle im Admin Bereich in der Umsatzübersicht des Sammelkontos sehen.

Was bedeutet ein Fehler bei der Überprüfung?
Sollte weiterhin eine Fehlermeldung beim VoP-Abgleich erscheinen, sollten Sie die Überweisung auf das Sammelkonto nicht vornehmen. Bitte wenden Sie sich in diesem Fall an PayCenter via E-Mail an kontakt@bezahlkarte.info.

Sollten Sie die Überweisung trotzdem vornehmen und das Geld nicht auf dem gewünschten Konto ankommen, weil z. B. die IBAN nicht korrekt eingegeben wurde, liegt das Risiko bei Ihnen. Erstattungsansprüche gegen uns bestehen in diesen Fällen nicht; die Haftung der beteiligten Zahlungsdienstleister ist ausgeschlossen.

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