Die Bezahlkarte kann mit vom Bund / den Bundesländern freigegebenen Konten oder mit dem jeweiligem Sammelkonto aufgeladen werden. Es können auch keine Bareinzahlungen auf die Bezahlkarte getätigt werden.
Beim Umhängen der Bezahlkarte können sowohl der alte als auch der neue zuständige Bezirk im Bund/Bundesländer auf die Karte überweisen. So wird sichergestellt, dass alle nötigen Leistungen sicher auf der Karte verbucht werden können.