AT: Können mit der Bezahlkarte Überweisungen ausgeführt werden?

Leistungsempfänger*innen können Überweisungen nur an freigeschaltete Empfänger*innen durchführen.

Das bedeutet, dass jede IBAN, an die überwiesen wird, vorab freigeschaltet werden muss. Überweisungen sind an alle IBANs im SEPA-Raum innerhalb Europas möglich, sofern diese via Whitelist freigegeben wurden.

So können Leistungsempfänger*innen beispielsweise Rechnungen von Kindergärten, Rechtsanwält*innen oder Ämtern bezahlen. Eine Überweisung an andere Bezahlkarten sowie die Einrichtung eines Dauerauftrags sind nicht möglich.

Unsere Buchungszeiten sind Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr. An Wochenenden finden keine Buchungen von Überweisungen statt.
Eine Überweisung dauert in der Regel 1–2 Bankwerktage, bis sie bei dem/der Empfänger*innen ankommt.
Bitte beachten Sie auch die bayerischen Feiertage, an denen keine Buchungen stattfinden.

IBAN Freischaltung auf Leistungsempfänger*innen-/Gruppenebene

  • Freigabe für eine*n einzelne*n Leistungsempfänger*in: Die Einzelfreigabe nehmen Sie unter „Leistungsempfänger*innen bearbeiten“ im Reiter „IBAN für Überweisungen der*des Leistungsempfänger*in freigeben“ vor. Die Freigabe gilt sofort und nur für diese*n Leistungsempfänger*in.
  • Freigabe für das gesamte Bundesland oder die Gruppe:
    • Beantragung: Freigegebene IBANs gelten für alle Bezahlkarten des Bundes/der Bundesländer/der Gruppe. Sobald eine IBAN auf der Whitelist steht, können alle Leistungsempfänger*innen Überweisungen an diese IBAN ausführen. Es gibt zwei Einstiege für die Beantragung:
      • Im Admin-Bereich unter „IBAN für Überweisungen freigeben“: Geben Sie Name und IBAN der*des freizuschaltenden Empfänger*in ein. Optional können Sie eine Kategorie oder einen Kommentar hinzufügen.
      • Aus der einzelnen Leistungsempfänger*innen-Ansicht heraus: Dort können Sachbearbeiter*innen eine Freigabe für den Bund/die Bundesländer/die Gruppe beantragen, statt sie für jede*n Leistungsempfänger*in einzeln zu hinterlegen.
    • Freigabe:
      • Im Admin Bereich unter „IBAN für Überweisungen freigeben“ findet man eine Übersicht der offenen IBAN Freigaben.
      • Die Freigabe muss im 4-Augen Prinzip erfolgen und kann durch die Rollen Admin und Admin fachlich erfolgen.

Übersicht und Suche

Sowohl im Admin Bereich als auch in der Leistungsempfänger*innen-Ansicht können Sie die Liste über das Suchfeld „Suche nach freigegebenen Empfängern“ durchsuchen. Wenn versucht wird, eine bereits freigeschaltete IBAN erneut hinzuzufügen, erhalten Sie einen Hinweis.

Im Admin Bereich:

  • Im Admin-Bereich werden im unteren Bereich die IBANs angezeigt, die auf Bundes-/Bundesländer-/Gruppenebene freigegeben wurden.
  • Sie können freigegebene Empfänger wahlweise nach IBAN oder nach dem Namen der*des Einzugsberechtigten durchsuchen.

Im Reiter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „„IBAN für Überweisungen des Leistungsempfänger freigeben“:

  • Die Tabellen unter „Leistungsempfänger*innen bearbeiten“ zeigen sowohl die für diese*n Leistungsempfänger*in einzeln freigegebenen IBANs als auch die IBANs, die für den Bund/die Bundesländer/die Gruppe gelten. In der Spalte „Freigegeben für“ sehen Sie, für wen die jeweilige IBAN gilt.
  • Freigegebene Empfänger können nach IBAN oder nach dem Namen der*des Einzugsberechtigten durchsucht werden.

Individuelle Limits bei Einzelfreigaben

Bei einer Einzelfreigabe kann zusätzlich ein individuelles Limit festgelegt werden, sodass Überweisungen nur bis zu einem bestimmten Betrag ausgeführt werden können. Mehrere Überweisungen sind möglich, solange der Gesamtbetrag die Obergrenze nicht überschreitet. Auch eine zeitliche Begrenzung ist möglich. Alle eingetragenen Werte inklusive Gültigkeit und Obergrenze werden in der Tabelle im genannten Reiter angezeigt.

Mehr Informationen zu Lastschriften finden Sie hier.

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