AT: Gibt es ein Onlineüberweisungslimit für Leistungsempfänger*innen?

Ein generelles Onlineüberweisungslimit gibt es nicht, solange das Konto genügend Guthaben aufweist und die IBAN der/des Empfänger*in im Vorfeld von Bund/Bundesländern freigeschaltet wurde.

Für Einzelfreigaben unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ im Reiter „IBAN für Überweisungen des Leistungsempfängers freigeben“ kann ein individuelles Überweisungslimit festgelegt werden, sodass Überweisungen nur bis zu diesem Betrag möglich sind. Mehrere Überweisungen sind möglich, solange der Gesamtbetrag der Obergrenze insgesamt nicht überschritten wird. Auch eine zeitliche Begrenzung ist möglich. Alle eingetragenen Werte inklusive Gültigkeit und Obergrenze werden in der Tabelle im genannten Reiter angezeigt.

Bitte beachten Sie zudem die Regelungen des Bundes/der Bundesländer.

Hinweis:
In einer Bedarfsgemeinschaft kann nur die Hauptkarte Überweisungen ausführen.

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