Nein, es gibt kein Überweisungslimit, solange das Konto genügend Guthaben aufweist und die IBAN des Empfängers im Vorfeld von der Kommune freigeschaltet wurde.
Nein, es gibt kein Überweisungslimit, solange das Konto genügend Guthaben aufweist und die IBAN des Empfängers im Vorfeld von der Kommune freigeschaltet wurde.
Bitte beachten Sie:
In einer Bedarfsgemeinschaft kann nur die Hauptkarte Überweisungen ausführen.