• Erhält jedes Kind über 14 Jahren eine eigene IBAN?

    Für die Leistungsempfänger über 14 Jahre wird eine Karte ausgegeben, die mit einer eigenen IBAN verbunden ist. Sobald die Karte zu Bedarfsgemeinschaft hinzugefügt wird, ist nur noch die IBAN der Hauptkarte relevant für die Aufladung. Wenn das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet, wird die Mitgliedskarte wieder zu einer eigenständigen Bezahlkarte…

  • Kann für Kinder unter 14 Jahren eine Karte angelegt werden?

    Eine Bezahlkarte kann für Kinder ab 14 Jahren angelegt werden. Kinder unter 14 Jahren können nicht als Leistungsempfänger angelegt werden. Jedoch gibt es in einer Bedarfsgemeinschaft die Möglichkeit, Mitglieder unter 14 Jahre zu erfassen, um das Bargeldabhebelimit und den Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft jeweils richtig zu ermitteln.

  • Wie lösche ich eine Bedarfsgemeinschaft?

    Sie können eine Bedarfsgemeinschaft über den Reiter „Bedarfsgemeinschaft bearbeiten“ löschen. Suchen Sie hier nach der gewünschten Bedarfsgemeinschaft mit der AZR-Nummer oder der Bezahlkarten-ID. Eine Bedarfsgemeinschaft kann gelöscht werden, indem alle Mitgliedskarten über das Mülleimer-Symbol in der Tabelle entfernt werden und zudem die Anzahl der Mitglieder unter 14 Jahren auf Null…

  • Wie hänge ich eine Bedarfsgemeinschaft um?

    Eine Bedarfsgemeinschaft kann in eine andere Kommune umgehängt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommune ebenfalls die Bezahlkarte der PayCenter verwendet. Sie hängen eine Bedarfsgemeinschaft um, indem Sie die AZR-Nummer der Hauptkarte der Bedarfsgemeinschaft im Reiter „Weitere Funktionen“ > „Bezahlkarte umhängen“ eingeben. Klicken Sie anschließend auf den Button „Karte umhängen“….

  • Kann der Freibetrag in einer Bedarfsgemeinschaft angepasst werden?

    Der Freibetrag in einer Bedarfsgemeinschaft wird anhand der Anzahl der Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft automatisch berechnet (200,00 € x Anzahl der Mitglieder). Hierbei werden sowohl Leistungsempfänger mit Bezahlkarten als auch Mitglieder unter 14 Jahren ohne Karten, die in der Bedarfsgemeinschaft eingetragen wurden, berücksichtigt. Sollte der automatisch errechnete Freibetrag auf Basis…

  • Wie bearbeite ich eine Bedarfsgemeinschaft?

    Eine Bedarfsgemeinschaft kann über das Onlineportal im Reiter „Bedarfsgemeinschaft“ bearbeitet werden.  Suchen Sie ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft entweder über die AZR-Nummer oder die Bezahlkarten-ID. Alternativ können Sie über die Filteroption nach „Alle Bedarfsgemeinschaften“ (zeigt alle Hauptkarten der Bedarfsgemeinschaften) oder „Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft“ (zeigt eine Übersicht der Hauptkarten und aller zugehörigen…

  • Wie lege ich eine Bedarfsgemeinschaft an?

    Eine Bedarfsgemeinschaft kann über das Onlineportal im Reiter „Bedarfsgemeinschaft“ angelegt werden.  Geben Sie den gewünschten Namen der Bedarfsgemeinschaft ein und wählen Sie aus, ob die Gemeinschaft eigenverwaltet oder fremdverwaltet ist.  Legen Sie anschließend eine Hauptkarte fest (Familien Vorstand o.ä.) und fügen Sie Mitglieder über das Eingabefeld hinzu. Unten in der…

  • Wie funktioniert die Bargeldabhebung mit der Bezahlkarte?

    Mit der Bezahlkarte kann auf zwei verschiedene Arten für den Leistungsempfänger kostenfrei Bargeld abgehoben werden: Eine Bargeldabhebung direkt am Bankschalter ist nicht möglich. Die Bargeldabhebung am Automaten ist je nach Kommune auf eine bestimmte Anzahl beschränkt. Sollten Sie sich unsicher sein, wie hoch die Anzahl in Ihrer Kommune ist, fragen…

  • Können mit der Bezahlkarte Onlineeinkäufe durchgeführt werden?

    Die Bezahlkarte ist grundsätzlich für Onlineeinkäufe gesperrt.  Für Ausnahmefälle können spezielle Onlinehändler auf eine Whitelist gesetzt werden und für einzelne Leistungsempfänger im Menüpunkt „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „PLZ und Händlerkonfiguration“ eingestellt werden.  Wenn Sie spezielle Onlinehändler hinzufügen möchten, wenden Sie sich bitte an unser tägliches Webex-Portal unter bezahlkarte.info/beratung/. Dort können wir gerne…

  • Können mit der Bezahlkarte Lastschriften eingezogen werden?

    Lastschriften können nur von freigeschalteten Einzugsermächtigten eingezogen werden. Das bedeutet, dass jede IBAN, von der Geld eingezogen wird, im Vornherein freigeschaltet werden muss.  Sie können im Admin Bereich unter „IBAN für Lastschriften freigeben“ Name und IBAN des freizuschaltenden Einzugsermächtigten eingeben. Optional können Sie auch eine Kategorie oder einen Kommentar hinzufügen…