In welchen Sprachen ist der Onlinebereich der Leistungsempfänger verfügbar?
Der Onlinebereich / die App ist auf 12 Sprachen verfügbar:
Der Onlinebereich / die App ist auf 12 Sprachen verfügbar:
Nein, für den Leistungsempfänger fallen keinerlei Entgelte für Geldautomaten, Überweisungen oder andere Transaktionen an.
Falsche PIN-Eingabe beim Bezahlvorgang Wenn ein Leistungsempfänger seine PIN 3x falsch während des Bezahlvorgangs eingegeben hat, wird seine Karte gesperrt. Er kann anschließend nicht mehr mit der Karte bezahlen. Gesperrte Karten werden alle 2 Stunden auf Missbrauch geprüft. Sofern kein Missbrauch vorliegt, wird die Karte wieder freigegeben. Über interne Prüfprozesse…
Grundsätzlich findet der Leistungsempfänger den PIN auf dem Karten Carrier (= der Brief, auf dem die Karte aufgeklebt war) zusammen mit der Information, dass er diesen dringend aufbewahren muss. Sollte ein Leistungsempfänger dennoch seinen PIN vergessen, muss die bestehende Karte gekündigt werden und anschließend eine neue Bezahlkarte eingerichtet werden.
Sollte die Karte defekt sein, kann dem Leistungsempfänger eine neue Karte ausgestellt werden, bei der alle Einstellungen der alten Karte übernommen werden. Wie das im Detail funktioniert, können Sie hier nachlesen.
Sobald ein Leistungsempfänger seine Karte verloren hat, kann er sie selbstständig über seinen Onlinebereich oder über seine App schlummern lassen (=kurzfristig für Verfügungen sperren). Dadurch wird sichergestellt, dass keine Gelder von der Karte abgebucht werden können. Diese Funktion kann auch die Kommune unter dem Reiter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Bezahlkarte schlummern,…
Der Leistungsempfänger sieht unter dem Reiter „Umsätze“ in seinem Onlineportal / seiner App alle Transaktionen, die mit der Bezahlkarte getätigt wurden (Aufladungen, Zahlungen, Ablehnungen, etc.) Bei jeder Ablehnung erfährt der Leistungsempfänger direkt in den Umsätzen den Ablehnungsgrund in der eingestellten Karte.
Der Guthabenstand kann an ausgewählten Geldautomaten in Deutschland kostenfrei eingesehen werden. Das Guthaben kann zudem auch jederzeit kostenfrei im Onlinebereich unter meine.bezahlkarte.eu oder per App eingesehen werden.
Der Leistungsempfänger kann die IBAN der Karte in dem Onlinebereich unter meine.bezahlkarte.eu oder in der App in der Übersicht einsehen. Überweisungen / Lastschriften sind nur an von der Kommune freigegebene Empfänger / Einzugsberechtigte möglich. Diese können im Admin Bereich freigegeben werden.
Der Leistungsempfänger bekommt ein eigenes Onlineportal zur Verfügung gestellt. Dieses ist über den Browser unter der URL meine.bezahlkarte.eu erreichbar oder als App unter https://bezahlkarte.eu/app/ downloadbar. Login im Onlinebereich und in der App: