• Ein Leistungsempfänger hat seine Karte verloren – was kann ich tun?

    Sobald ein Leistungsempfänger seine Karte verloren hat, kann er sie selbstständig über seinen Onlinebereich oder über seine App schlummern lassen (=kurzfristig für Verfügungen sperren). Dadurch wird sichergestellt, dass keine Gelder von der Karte abgebucht werden können. Diese Funktion kann auch die Kommune unter dem Reiter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Bezahlkarte schlummern,…

  • Wo sieht der Leistungsempfänger den Grund für die Ablehnung einer Zahlung?

    Der Leistungsempfänger sieht unter dem Reiter „Umsätze“ in seinem Onlineportal / seiner App alle Transaktionen, die mit der Bezahlkarte getätigt wurden (Aufladungen, Zahlungen, Ablehnungen, etc.) Bei jeder Ablehnung erfährt der Leistungsempfänger direkt in den Umsätzen den Ablehnungsgrund in der eingestellten Karte.

  • Kann der Guthabenstand am Geldautomaten abgefragt werden?

    Der Guthabenstand kann an ausgewählten Geldautomaten in Deutschland kostenfrei eingesehen werden. Das Guthaben kann zudem auch jederzeit kostenfrei im Onlinebereich unter meine.bezahlkarte.eu oder per App eingesehen werden. 

  • Wo sieht der Leistungsempfänger die IBAN seiner Karte?

    Der Leistungsempfänger kann die IBAN der Karte in dem Onlinebereich unter meine.bezahlkarte.eu oder in der App in der Übersicht einsehen. Überweisungen / Lastschriften sind nur an von der Kommune freigegebene Empfänger / Einzugsberechtigte möglich. Diese können im Admin Bereich freigegeben werden. 

  • Wie kann der Leistungsempfänger seine Karte verwalten?

    Der Leistungsempfänger bekommt ein eigenes Onlineportal zur Verfügung gestellt.  Dieses ist über den Browser unter der URL meine.bezahlkarte.eu erreichbar oder als App unter https://bezahlkarte.eu/app/ downloadbar.  Login im Onlinebereich und in der App:

  • Erhält jedes Kind über 14 Jahren eine eigene IBAN?

    Für die Leistungsempfänger über 14 Jahre wird eine Karte ausgegeben, die mit einer eigenen IBAN verbunden ist. Sobald die Karte zu Bedarfsgemeinschaft hinzugefügt wird, ist nur noch die IBAN der Hauptkarte relevant für die Aufladung. Wenn das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet, wird die Mitgliedskarte wieder zu einer eigenständigen Bezahlkarte…

  • Kann für Kinder unter 14 Jahren eine Karte angelegt werden?

    Eine Bezahlkarte kann für Kinder ab 14 Jahren angelegt werden. Kinder unter 14 Jahren können nicht als Leistungsempfänger angelegt werden. Jedoch gibt es in einer Bedarfsgemeinschaft die Möglichkeit, Mitglieder unter 14 Jahre zu erfassen, um das Bargeldabhebelimit und den Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft jeweils richtig zu ermitteln.

  • Wie lösche ich eine Bedarfsgemeinschaft?

    Sie können eine Bedarfsgemeinschaft über den Reiter „Bedarfsgemeinschaft bearbeiten“ löschen. Suchen Sie hier nach der gewünschten Bedarfsgemeinschaft mit der AZR-Nummer oder der Bezahlkarten-ID. Eine Bedarfsgemeinschaft kann gelöscht werden, indem alle Mitgliedskarten über das Mülleimer-Symbol in der Tabelle entfernt werden und zudem die Anzahl der Mitglieder unter 14 Jahren auf Null…

  • Wie hänge ich eine Bedarfsgemeinschaft um?

    Eine Bedarfsgemeinschaft kann in eine andere Kommune umgehängt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die Kommune ebenfalls die Bezahlkarte der PayCenter verwendet. Sie hängen eine Bedarfsgemeinschaft um, indem Sie die AZR-Nummer der Hauptkarte der Bedarfsgemeinschaft im Reiter „Weitere Funktionen“ > „Bezahlkarte umhängen“ eingeben. Klicken Sie anschließend auf den Button „Karte umhängen“….

  • Kann der Freibetrag in einer Bedarfsgemeinschaft angepasst werden?

    Der Freibetrag in einer Bedarfsgemeinschaft wird anhand der Anzahl der Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft automatisch berechnet (200,00 € x Anzahl der Mitglieder). Hierbei werden sowohl Leistungsempfänger mit Bezahlkarten als auch Mitglieder unter 14 Jahren ohne Karten, die in der Bedarfsgemeinschaft eingetragen wurden, berücksichtigt. Sollte der automatisch errechnete Freibetrag auf Basis…