Gibt es ein Onlineüberweisungslimit für Leistungsempfänger?
Nein, es gibt kein Überweisungslimit, solange das Konto genügend Guthaben aufweist und die IBAN des Empfängers im Vorfeld von der Kommune freigeschaltet wurde.
Nein, es gibt kein Überweisungslimit, solange das Konto genügend Guthaben aufweist und die IBAN des Empfängers im Vorfeld von der Kommune freigeschaltet wurde.
Zahlungen bis zu 50 € können ohne die Eingabe einer PIN getätigt werden. Ab 50 € muss die PIN eingegeben werden. Zudem muss die PIN beim Abheben von Bargeld an Geldautomaten eingegeben werden.
Für die Verwendung der Bezahlkarte im Geschäft gibt es keinen Höchstbetrag. Solange die Karte genügend Guthaben aufweist, kann ohne Limit eingekauft werden. Bei Bedarfsgemeinschaften haben Mitgliedskarten gegebenenfalls Verfügungslimits, die beachtet werden müssen. Dieses Limit ist bei minderjährigen Karten voreingestellt eingeschränkt (100 €). Je nachdem, ob die Bedarfsgemeinschaft fremd- oder eigenverwaltet…
Ja, Sie können Guthaben, das sich auf dem Sammelkonto befindet, wieder zurück auf Ihr Aufladekonto buchen lassen. Bitte wenden Sie sich hierzu per E-Mail an kontakt@bezahlkarte.info. Bitte nennen Sie uns in Ihrer E-Mail die Kontodaten des Aufladekontos (Kontoinhaber, Verwendungszweck, IBAN, BIC) und die Summe, die vom Sammelkonto zurücküberwiesen werden soll.
Es gibt kein Aufladelimit für Ihr Sammelkonto. Bitte entscheiden Sie je nach Bedarf selbst, wie viel Geld Sie im Alltagsgeschäft auf dem Sammelkonto benötigen, um bei Bedarf das Guthaben für die Ad-Hoc-Aufladung bereitstellen zu können.
Die Kosten der Karten trägt der Auftraggeber. Es fallen keinesfalls Kosten für Leistungsempfänger an.
Da die Bezahlkarte lediglich als Ersatz für Bargeld fungiert und keine Kontofunktionen bietet, haben die Leistungsempfänger keine Möglichkeit, Kontoauszüge einzusehen oder herunterzuladen. Die Leistungsempfänger können in Ihrem Onlinebereich im Reiter „Umsätze“ allerdings eine Umsatzübersicht der Transaktionen über einen frei filterbaren Zeitraum einsehen und als PDF downloaden. Es kann sowohl eine…
Der Zugriff auf das Verwaltungsportal ist aus Sicherheitsgründen auf freigeschaltete IP-Adressen beschränkt. Durch die Beschränkung des Zugriffs auf bestimmte IP-Adressen können potenzielle Sicherheitsrisiken wie unautorisierte Zugriffe oder Angriffe von außen reduziert werden. Nur Benutzer, die von vorab genehmigten Netzwerken aus zugreifen, können das Verwaltungsportal nutzen. Hierfür werden während des Onboarding…
Die App kann im Apple App Store oder Google Play Store heruntergeladen werden. Die Links zur App finden Sie unter bezahlkarte.eu/app. Um die App herunterzuladen, achten Sie bitte darauf, dass Sie sich im deutschen App bzw. Play Store befinden. So stellen Sie Ihren App Store um: Anschließend können Sie die…
Zusätzlich zum Onlinebereich steht den Leistungsempfängern ein Support Chat zur Verfügung, der sämtliche Fragen rund um die Bezahlkarte beantwortet. Der Chatbot ist in über 100 Sprachen erreichbar und beantwortet die Fragen in der Sprache, in der er befragt wird.