Wie funktioniert die Freibetragsberechnung?

Bei Leistungsempfängern ist der Freibetrag auf 200 Euro vor eingestellt. Je nach rechtlicher Lage kann dies unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Individuelle Beschränkungen der Bezahlkarte anpassen“ geändert werden.

Erfahren Sie hier, wie die Berechnung des Freibetrags in Bedarfsgemeinschaften funktioniert.

Der Freibetrag greift bei Aufladungen via SEPA-Überweisungen bei der ersten Aufladung innerhalb des Kalendermonats. Bei Ad-Hoc-Aufladungen im Verwaltungsportal kann der Freibetrag mit Setzen des Häkchens „Freibetrag ignorieren“ ausgeschlossen werden.

Berechnung des Freibetrags

Guthabenstand der Karte liegt vor Aufladung über dem Freibetrag

Wenn der Guthabenstand der Karte vor der Aufladung über dem Freibetrag liegt, greift dieser bei der Aufladung.

Hierbei gilt die Formel Bedarf des Leistungsempfängers – (Guthabenstand der Karte – Freibetrag) = finaler Betrag

Beispiel:

  • Guthabenstand der Karte: 220,00 €
  • Freibetrag: 200,00 €
  • Bedarf des Leistungsempfängers: 172,00 €
  • 172,00 € – (220,00 € – 200,00 €) = 152,00 €
  • 152,00 € werden auf die Karte aufgeladen – neues Guthaben auf der Karte sind 372,00 €

Guthabenstand der Karte liegt vor Aufladung unter dem Freibetrag

Wenn der Guthabenstand der Karte vor der Aufladung unter dem Freibetrag liegt, wird der Aufladebetrag komplett der Karte gut geschrieben.

Beispiel:

  • Guthabenstand der Karte: 100,00 €
  • Freibetrag: 200,00 €
  • Bedarf des Leistungsempfängers: 172,00 €
  • 100,00 € + 172,00 € = 272,00 €
  • Da der Guthabenstand unterhalb des Freibetrags liegt werden 172,00 € auf die Karte aufgeladen – neues Guthaben auf der Karte sind 272,00 €
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