Wenn Sie die Hauptkarte einer Bedarfsgemeinschaft kündigen, müssen Sie einige Dinge beachten:
- Mit der Kündigung der Hauptkarte wird nicht automatisch die Bedarfsgemeinschaft gekündigt – diese bleibt mit allen Mitgliedskarten so bestehen.
- Die Suche der Bedarfsgemeinschaft im Reiter „Bedarfsgemeinschaft bearbeiten“ kann nicht mehr über die gekündigte Hauptkarte erfolgen – Sie müssen eine der Mitgliedskarten oder den Namen der Bedarfsgemeinschaft suchen, um die entsprechende Gemeinschaft zu finden.
- Die gekündigte Hauptkarte wird Ihnen weiterhin in der Bedarfsgemeinschaft angezeigt unter dem Namen old-Datum-der-Kündigung-AZR-Nummer. Sie können diese nicht mehr bearbeiten.
Um Probleme zu vermeiden, müssen Sie die Bedarfsgemeinschaft auflösen, entweder bevor oder nachdem Sie die Hauptkarte gekündigt haben. So verhindern Sie, dass Mitgliedskarten nicht mehr zahlen können, da sie sich in einer unvollständigen Bedarfsgemeinschaft befinden.