Können Namen einer Bedarfsgemeinschaft mehrmals vergeben werden?

Ja, Namen einer Bedarfsgemeinschaft können innerhalb einer Kommune mehrfach vergeben werden.

Bitte beachten Sie hierbei allerdings, dass dadurch die Suche unter „Bedarfsgemeinschaft bearbeiten“ nach Namen nicht mehr eindeutig ist. Wenn ein Name mehrmals vergeben ist, muss nach der ARZ-Nummer oder Bezahlkarten-ID der Leistungsempfänger gesucht werden, um die gewünschte Bedarfsgemeinschaft zu finden.

Es besteht allerdings die Möglichkeit, den Namen der Bedarfsgemeinschaft auch nachträglich zu ändern, falls dies erforderlich ist, beispielsweise um diese Verwechslungen zu vermeiden oder um eine bessere Unterscheidbarkeit innerhalb der Kommune sicherzustellen.

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