Ja, es ist möglich, dass mit der Bezahlkarte Ratenkäufe durchgeführt werden.
Voraussetzung ist hierbei, dass der Ratenkauf via Lastschrift durchgeführt wird und die IBAN des Abbuchenden von der Kommune freigegeben wurde.
Die Bezahlkarte kann nicht überzogen werden, es kann nur auf das verfügbare Guthaben zugegriffen werden.