Kann der Freibetrag in einer Bedarfsgemeinschaft angepasst werden?

Der Freibetrag in einer Bedarfsgemeinschaft wird anhand der Anzahl der Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft automatisch berechnet (200,00 € x Anzahl der Mitglieder). Hierbei werden sowohl Leistungsempfänger mit Bezahlkarten als auch Mitglieder unter 14 Jahren ohne Karten, die in der Bedarfsgemeinschaft eingetragen wurden, berücksichtigt.

Sollte der automatisch errechnete Freibetrag auf Basis der 200,00 € Grenze für Ihren Fall nicht passend sein, können Sie diesen auch manuell anpassen. Unter den Menüpunkt „Bedarfsgemeinschaft“ > „Bedarfsgemeinschaft bearbeiten“ > „Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft“ können Sie auf den Button „Anpassen“ klicken. Sie gelangen anschließend in die Übersicht der Hauptkarte, wo sie unter „Freibetrag anpassen“ den Freibetrag bearbeiten können. Der Freibetrag der Hauptkarte greift für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Mit „Daten speichern“ bestätigen Sie die Eingabe.

Bitte beachten: Sobald der Freibetrag einmal manuell angepasst wurde, findet keine automatische Berechnung mehr statt, wenn ein Mitglied hinzugefügt oder entfernt wird.

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