Sobald ein Leistungsempfänger seine Karte verloren hat, kann er sie selbstständig über seinen Onlinebereich oder über seine App schlummern lassen (=kurzfristig für Verfügungen sperren). Dadurch wird sichergestellt, dass keine Gelder von der Karte abgebucht werden können. Diese Funktion kann auch die Kommune unter dem Reiter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen“ durchführen.
Sobald die Karte wiedergefunden wurde, kann sie so von beiden Parteien wieder entsperrt werden.
Sollte die Karte dauerhaft verloren sein, muss die Karte über den Reiter „Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen“ gekündigt werden. Anschließend kann der Leistungsempfänger neu angelegt werden und es kann ihm eine neue Karte ausgestellt werden.