DE: Wieso werden Teilbeträge auf das Konto zurück gebucht?

Im laufenden Geschäftsbetrieb kann es zu Rückbuchungen von Teilbeträgen kommen. Diese können entweder auf das Sammelkonto oder auf das Aufladekonto (= externes Konto der Kommune) zurückgebucht werden.

In folgenden Fällen kann es zu Rückbuchungen von Teilbeträgen kommen:

  1. Freibetragsüberschreitung bei SEPA-Überweisungen
    • Bei Aufladungen der Bezahlkarte via SEPA-Überweisung wird bei der ersten Überweisung des Monats der eingestellte Freibetrag der Karte berücksichtigt. Bei weiteren Aufladungen im selben Monat wird der Freibetrag nicht berücksichtigt.
    • Das überschüssige Guthaben, das den Freibetrag überschreitet, wird als Teilbetrag auf das Konto (also entweder auf das Sammelkonto oder auf das Aufladekonto) zurückgebucht, von dem die Überweisung ausgegangen ist.
    • Hierbei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Betreff der Rückbuchung „Konto gesperrt“ / „Konto gekündigt“ / „Aufladelimit überschritten“ beinhaltet, obwohl es sich hier um eine Freibetragsüberschreitung handelt. Dies wird zeitnah behoben.
  2. Restguthaben Rückbuchung bei Kündigung
    • Wenn eine Bezahlkarte gekündigt wird, wird das Restguthaben auf der Bezahlkarte standardmäßig zurück auf das Sammelkonto gebucht. Alternativ kann die Rückbuchung auf ein anderes externes Konto erfolgen, sofern diese Funktionalität freigeschalten ist. Die Rücküberweisung kann 1-2 Werktage dauern. Dadurch kann es zu ungeraden Teilbeträgen kommen.
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