DE: Wie kündige ich eine Karte?

  • Sie können die Karte eines Leistungsempfängers kündigen, indem Sie ihn über „Leistungsempfänger bearbeiten“ suchen und auswählen
  • Unter dem Reiter „Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen“ können Sie die Karte des Leistungsempfängers kündigen. 
  • Sie können vorgeben, ob die Kündigung direkt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
  • Das restliche Guthaben, das sich noch auf der Karte befindet, wird standardmäßig auf Ihr Sammelkonto zurück gebucht.(Dauer: 1 – 2 Werktage aufgrund von Bearbeitungszeit der Umbuchung). Alternativ können Sie die Funktionalität freischalten, dass die Rücküberweisung an eines von bis zu drei externen Konten erfolgt. (Dauer: 1 – 2 Werktage aufgrund von Bearbeitungszeit der Umbuchung).
  • Bitte beachten Sie, dass eine Kartenkündigung nicht rückgängig gemacht werden kann. Wenn der Leistungsempfänger seine Karte verloren hat oder die Karte defekt ist, kann über den Button „Neue Karte“ auch direkt eine Ersatzkarte beantragt werden, welche die Einstellungen der vorherigen Karte übernimmt.
  • Der Leistungsempfänger ist anschließend nicht mehr über die Suche zu finden. Die AZR Nummer des Leistungsempfängers wird damit wieder freigegeben

Tipp: Um direkt über das Restguthaben zu verfügen, können Sie die Karte vor der Kündigung via Ad-Hoc-Abbuchung im Reiter „Guthaben verwalten“ entleeren.

Wenn Sie mehrere Bezahlkarten gleichzeitig kündigen möchten, erfahren Sie hier, wie Sie dies vornehmen können.

Gekündigte Karten in einer Bedarfsgemeinschaft:

Sollte ein gekündigter Leistungsempfänger Teil einer Bedarfsgemeinschaft sein, dann ist er auch nach der Kündigung noch in der Bedarfsgemeinschaft sichtbar. Dies wird in der Spalte der AZR-Nummer angezeigt mit der Bezeichnung: old-Datum-der-Kündigung-AZR-Nummer.

Der Leistungsempfänger kann nicht mehr über die „Leistungsempfänger bearbeiten“ Übersicht aufgerufen werden. Die gelöschte Karte kann über das Mülleimer Symbol rechts aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt werden.

Beachten Sie:
Wenn der Leistungsempfänger in eine andere Kommune umzieht, die ebenfalls die PayCenter Bezahlkarte verwendet, kann die Karte auch umgehängt werden. Eine Kündigung / Löschung ist nicht erforderlich.

Mehr Informationen zum Karte sperren und Karte schlummern.

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