Mit der Bezahlkarte kann auf zwei verschiedene Arten für den Leistungsempfänger kostenfrei Bargeld abgehoben werden:
- an fast allen Geldautomaten in Deutschland, die Mastercard unterstützen.
- in bestimmten Geschäften (siehe hier).
Eine Bargeldabhebung direkt am Bankschalter ist nicht möglich.
Die Bargeldabhebung am Automaten ist je nach Kommune auf eine bestimmte Anzahl beschränkt. Sollten Sie sich unsicher sein, wie hoch die Anzahl in Ihrer Kommune ist, fragen Sie bitte Ihren Vorgesetzten. Bei Abhebungen im Geschäft ist die Anzahl der Abhebungen nicht limitiert.
Die Höhe des Bargeldbetrags ist ebenfalls beschränkt. Hier werden Abhebungen im Geschäft und Abhebungen an Automaten innerhalb eines Monats kumuliert. Die Höhe des Bargeldabhebelimits können Sie im Verwaltungsportal unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Individuelle Beschränkungen der Bezahlkarte anpassen“ einsehen und anpassen. Änderungen des Bargeldlimits müssen unter „Bargeldabhebe-Limit freigeben“ freigegeben werden.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, die Höhe der Bargeldabhebungen zeitlich zu begrenzen. So kann innerhalb eines individuell gesetzten Zeitraums das Bargeldlimit gezielt erhöht oder gesenkt werden, um Sonderzahlungen zu ermöglichen. Nach Ablauf des festgelegten Zeitraums wird das Bargeldlimit automatisch wieder auf das ursprünglich hinterlegte Limit zurückgesetzt. Diese Einstellung kann ebenfalls unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Individuelle Beschränkungen der Bezahlkarte anpassen“ vorgenommen werden.
Der Leistungsempfänger kann in seinem Onlinebereich das aktuell verfügbare Bargeldabhebelimit taggenau einsehen.
Bargeldabhebungen sind ebenso wie Zahlungen räumlich auf die eingestellte Region begrenzt. Sowohl in Geschäften als auch an Bargeldautomaten kann nur innerhalb des eingestellten Einsatzbereichs Geld abgehoben werden.
Bei Nachfragen oder Beschwerden, können Sie im Bereich „Leistungsempfänger bearbeiten“ unter „Guthaben verwalten“ die Bargeldabhebungen der letzten drei Monate einsehen.