DE: Ein Leistungsempfänger hat seine Karte verloren – was kann ich tun?

Sobald ein Leistungsempfänger seine Karte verloren hat, kann er sie selbstständig über seinen Onlinebereich oder über seine App schlummern lassen (=kurzfristig für Verfügungen sperren). Dadurch wird sichergestellt, dass keine Gelder von der Karte abgebucht werden können. Diese Funktion kann auch die Kommune unter dem Reiter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen“ durchführen. 

Sobald die Karte wiedergefunden wurde, kann sie so von beiden Parteien wieder entsperrt werden. 

Sollte die Karte dauerhaft verloren sein, muss eine neue Karte über den Reiter „Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen“ ausgestellt werden. Die Ersatzkarte übernimmt alle Einstellungen der vorherigen Karte. Anschließend kann der Leistungsempfänger mit der neuen Karte wie gewohnt bezahlen.

Bitte beachten:
Bei einer neuen Karte ändert sich die PIN.

Eine Sperrung über den Sperr-Notruf 116 116 seitens des Bundes/der Bundesländer oder seitens des/der Leistungsempfänger*in ist ebenfalls jederzeit möglich. Die Karte wird über die Sperrhotline für Verfügungen gesperrt. Die Behörden können die Sperre über das Verwaltungsportal wieder aufheben.

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