AT: Wie kündige ich eine Karte?

  • Sie können die Karte eines Leistungsempfängers kündigen, indem Sie ihn über „Leistungsempfänger bearbeiten“ suchen und auswählen
  • Unter dem Reiter „Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen“ können Sie die Karte des Leistungsempfängers kündigen. 
  • Sie können vorgeben, ob die Kündigung direkt oder zu einem bestimmten Zeitpunkt erfolgen soll.
  • Das restliche Guthaben, das sich noch auf der Karte befindet, wird standardmäßig auf Ihr Sammelkonto zurück gebucht.(Dauer: 1 – 2 Werktage aufgrund von Bearbeitungszeit der Umbuchung). Alternativ können Sie die Funktionalität freischalten, dass die Rücküberweisung an eines von bis zu drei externen Konten erfolgt. (Dauer: 1 – 2 Werktage aufgrund von Bearbeitungszeit der Umbuchung).
  • Bitte beachten Sie, dass eine Kartenkündigung nicht rückgängig gemacht werden kann. Wenn der/die Leistungsempfänger*in seine/ihre Karte verloren hat oder die Karte defekt ist, kann über den Button „Neue Karte“ auch direkt eine Ersatzkarte beantragt werden, welche die Einstellungen der vorherigen Karte übernimmt.
  • Der/Die Leistungsempfänger*in ist anschließend nicht mehr über die Suche zu finden. Die IFA-Zahl des/der Leistungsempfänger*in wird damit wieder freigegeben

Tipp: Um direkt über das Restguthaben zu verfügen, können Sie die Karte vor der Kündigung via Ad-Hoc-Abbuchung im Reiter „Guthaben verwalten“ entleeren.

Der/Die Leistungsempfänger*in ist anschließend nicht mehr über die Suche zu finden. Die IFA-Zahl des/der Leistungsempfänger*in wird damit wieder freigegeben.

Gekündigte Karten in einer Bedarfsgemeinschaft:

Sollte ein*e gekündigte*r Leistungsempfänger*in Teil einer Bedarfsgemeinschaft sein, dann ist diese Person auch nach der Kündigung noch in der Bedarfsgemeinschaft sichtbar. Dies wird in der Spalte der IFA-Zahl angezeigt mit der Bezeichnung: old-Datum-der-Kündigung-IFA-Zahl.

Der/Die Leistungsempfänger*in kann nicht mehr über die „Leistungsempfänger bearbeiten“-Übersicht aufgerufen werden. Die gelöschte Karte kann über das Mülleimer-Symbol rechts aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt werden.

Beachten Sie:
Wenn der/die Leistungsempfänger*in in einen anderen Bund/anderes Bundesland umzieht, der/das ebenfalls die PayCenter Bezahlkarte verwendet, kann die Karte auch umgehängt werden. Eine Kündigung / Löschung ist nicht erforderlich.

Mehr Informationen zum Karte sperren und Karte schlummern.

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