AT: Wie können mehrere Leistungsempfänger*innen gleichzeitig bearbeitet werden?

Um den Verwaltungsprozess effizienter zu gestalten, können Änderungen des Guthabens und der Limits der Bezahlkarten, Kartensperrungen oder Freibetragsänderungen nun auch für mehrere Leistungsempfänger*innen gleichzeitig durchgeführt werden. Auch die Postleitzahl-Konfigurationen können gesammelt vorgenommen werden. Dies ist besonders hilfreich, wenn Sie Anpassungen für mehrere Nutzer*innen gleichzeitig vornehmen möchten. So funktioniert es:

  1. Wählen Sie den gewünschten Filter:
    Im Bereich „Leistungsempfänger bearbeiten“ können Sie unter „Gruppensuche nach Filter“ den passenden Filter auswählen. Dies ermöglicht es Ihnen, Leistungsempfänger*innen schnell zu finden und auszuwählen.
  2. Leistungsempfänger*innen auswählen:
    Klicken Sie auf das Pfeil-Icon, um einzelne Leistungsempfänger*innen zu bearbeiten, oder markieren Sie mehrere Personen, indem Sie die Kästchen neben den Namen aktivieren. Wenn Sie alle Leistungsempfänger*innen in der Tabelle auswählen möchten, können Sie das oberste Kästchen in der Überschriftenzeile anklicken.
  3. Änderungen vornehmen:
    Nach der Auswahl können Sie Änderungen vornehmen, indem Sie den gewünschten Button anklicken und die Anpassungen durchführen.

Wichtige Hinweise zur Freigabe:
Alle vorgenommenen Änderungen müssen von einer freigabeberechtigten Person im 4-Augen-Prinzip genehmigt werden. Die Freigabe erfolgt weiterhin wie gewohnt, um sicherzustellen, dass alle Änderungen korrekt durchgeführt werden.

Besonderheit bei der Änderung des Freibetrags oder der Postleitzahl-Konfiguration:

  • Änderungen des Freibetrags oder der Postleitzahl-Konfiguration für einzelne Leistungsempfänger*innen erfolgen ohne zusätzliche Freigabe direkt.
  • Bei gleichzeitiger Änderung des Freibetrags oder der Postleitzahlbereiche für mehrere Leistungsempfänger*innen ist jedoch die Freigabe durch eine*n Freigeber*in oder Admin erforderlich. Diese Freigaben erscheinen unter dem Reiter „Freibeträge freigeben“ im Admin-Bereich und werden nach dem üblichen Freigabeprozess durchgeführt.

Mit dieser Funktion wird der Prozess der Verwaltung von Leistungsempfänger*innen durch Bund/Bundesländer vereinfacht, während gleichzeitig die Sicherheit durch die Freigabepflicht gewährleistet bleibt.

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