AT: Wie funktioniert die Freibetragsberechnung?

Für das Land Österreich ist der Freibetrag nicht relevant. Bei Leistungsempfänger*innen und Bedarfsgemeinschaften ist der Freibetrag technisch deaktiviert, um die Freibetragsgrenzen zu umgehen. Im Verwaltungsportal wird der Wert 100.000 EUR angezeigt.

Je nach rechtlicher Lage kann dies unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Individuelle Beschränkungen der Bezahlkarte anpassen“ geändert werden.

Erfahren Sie hier, wie die Berechnung des Freibetrags in Bedarfsgemeinschaften funktioniert.

Der Freibetrag greift bei Aufladungen via SEPA-Überweisungen bei der ersten Aufladung innerhalb des Kalendermonats. Bei Ad-hoc-Aufladungen im Verwaltungsportal kann der Freibetrag durch Setzen des Häkchens „Freibetrag ignorieren“ ausgeschlossen werden.

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