Je nach rechtlicher Lage kann dies unter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Individuelle Beschränkungen der Bezahlkarte anpassen“ geändert werden.
Der Freibetrag greift bei Aufladungen via SEPA-Überweisungen bei der ersten Aufladung innerhalb des Kalendermonats. Bei Ad-hoc-Aufladungen im Verwaltungsportal kann der Freibetrag durch Setzen des Häkchens „Freibetrag ignorieren“ ausgeschlossen werden.