Leistungsempfänger*innen können ihre Waren mit der Bezahlkarte problemlos umtauschen. Sie erhalten ihre Rückzahlung auf die Bezahlkarte.
Rückgabe bei Geschäften vor Ort
Bei Einkäufen im Laden können Gegenstände in der Regel mit Vorzeigen des Kassenbons zurückgegeben werden. In diesem Fall wird der Betrag meist zurück auf die Karte gebucht, sofern mit dieser gezahlt wurde.
Rückgabe bei Onlinezahlungen
Rückzahlungen von Onlineeinkäufen sind ebenfalls uneingeschränkt möglich. Bitte beachten Sie hierzu die Regelungen des Bunds/der Bundesländer zur Freischaltung von Onlinehändlern. Leistungsempfänger*innen müssen hierzu die Rückzahlung über den vom Onlineshop vorgesehenen Weg einleiten. Das Geld sollte innerhalb der angegebenen Zeit je nach Onlineshop auf die Bezahlkarte zurückgebucht werden.