AT: Wie bearbeite ich eine Bedarfsgemeinschaft?

Bitte beachten Sie, ob die Nutzung von Bedarfsgemeinschaften im Bund/ in Ihrem Bundesland vorgesehen ist.

Eine Bedarfsgemeinschaft kann über das Onlineportal im Reiter „Bedarfsgemeinschaft“ bearbeitet werden. 

Sie können ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft entweder über die IFA-Zahl oder die Bezahlkarten-ID suchen. Alternativ steht Ihnen die Filteroption zur Verfügung, um zwischen „Alle Bedarfsgemeinschaften“ (zeigt alle Hauptkarten der Bedarfsgemeinschaften) oder „Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft“ (zeigt eine Übersicht der Hauptkarten und aller zugehörigen Nebenkarten, nach Bedarfsgemeinschaften sortiert) zu wählen. Im Anschluss wird Ihnen die jeweilige Gemeinschaft angezeigt, und Sie können diese über das Pfeil-Icon bearbeiten.

Folgende Bearbeitungen können Sie vornehmen: 

  • Änderung der Art der Gemeinschaft
  • Hinzufügen eines neuen Mitglieds mit Karte
  • Hinzufügen eines neuen Mitglieds ohne Karte (Kinder)
  • Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft
    • Achtung: Wenn Sie das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft manuell anpassen, erfolgt anschließend keine automatische Berechnung bei Hinzufügen oder Entfernen von Mitgliedern mehr!
  • Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft
    • Achtung: Wenn Sie den Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft manuell anpassen, erfolgt anschließend keine automatische Berechnung bei Hinzufügen oder Entfernen von Mitgliedern mehr!
  • Löschen von Mitgliedern
  • Einstellung des Bargeldabhebelimits und des Verfügungslimits der Karte über das Stift-Icon in der Tabelle
  • Übersicht der Änderungshistorie der Bedarfsgemeinschaft

Gekündigte Karten in einer Bedarfsgemeinschaft:

Sollte eine gekündigte leistungsberechtigte Person Teil einer Bedarfsgemeinschaft sein, bleibt diese nach der Kündigung weiterhin in der Bedarfsgemeinschaft sichtbar. Dies wird in der Spalte der IFA-Zahl mit der Bezeichnung: old-Datum-der-Kündigung- IFA-Zahl angezeigt.

Die leistungsberechtigte Person kann nicht mehr über die „Leistungsempfänger bearbeiten“-Übersicht aufgerufen werden. Die gelöschte Karte kann über das Mülleimer-Symbol rechts aus der Bedarfsgemeinschaft entfernt werden.

Eine nachträgliche Umwandlung von einer Nebenkarte in eine Hauptkarte oder umgekehrt ist nicht möglich. Dafür muss die Bedarfsgemeinschaft gelöscht und neu angelegt werden.

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