AT: Welche Limits und Einstellungsmöglichkeiten stehen mir zur Verfügung?

Ihnen stehen je nach Berechtigung verschiedene, individuelle Einstellungsmöglichkeiten zur Verfügung. Bitte beachten Sie die Vorgaben des Bundes/der Bundesländer, ob die Nutzung bestimmter Funktionalitäten z. B. Einzelfreigaben von IBANs vorgesehen sind.

Diese sehen Sie, wenn Sie eine*n Leistungsempfänger bearbeiten.

  • IBAN der Bezahlkarte einsehen
  • Individuelle Beschränkungen der Bezahlkarte
    • Hier können Sie die Anzahl und Höhe der Bargeldabhebungen pro Kalendermonat einsehen. 
    • Das Limit kann hier in den meisten Fällen von Sachbearbeitern/Sacharbeiterinnen nicht angepasst werden, da Bund/Bundesländer das Limit festlegen.
  • Einzelfreigaben von IBANs für Überweisungen und Lastschriften

Einzelfreigaben werden direkt in der Übersicht „Leistungsempfänger bearbeiten“ durchgeführt. Hier erfahren Sie mehr dazu.

  • Postleitzahl- und Händlerkonfiguration
    • Hier können Sie das Einsatzgebiet (Gebiet, wo mit der Karte gezahlt werden kann) festlegen. 
    • Außerdem können Sie hier Online-Händler*innen freigeben oder ausschließen.

Hier gibt es mehr Informationen zu den einstellbaren Regionen.

  • Daten der Leistungsempfänger*innen
    • Hier können Sie die Daten der Leistungsempfänger*innen bearbeiten. Ausgegraute Felder können nicht mehr nachträglich bearbeitet werden.
  • Guthaben verwalten
    • Einsicht in den aktuellen Guthabenstand
    • Übersicht von Aufladungen und Abbuchungen seitens des Bundes/Bundesländern der letzten drei Monate
    • Darstellung der Geldeingänge von Rücküberweisungen der letzten drei Monate
    • Bargeldabhebungen der Leistungsempfänger*innen der letzten drei Monate

Lesen Sie nach, wie Sie die Bezahlkarte aufladen können.

  • Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen
    • Hier können Sie die Karte je nach Wunsch zeitweise oder dauerhaft sperren oder kündigen.
      • Schlummern = zeitweilige Verfügungssperre, die sowohl von Bund/Bundesländern als auch von Leistungsempfänger*innen wieder aufgehoben werden kann
      • Sperren = Verfügungssperre seitens des Bunds/Bundesländern, kann von Leistungsempfänger*innen nicht wieder aufgehoben werden.
      • Kündigen = endgültige Kündigung der Karte, Leistungsempfänger*innen können anschließend nicht mehr im Frontend gefunden werden.
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