Innerhalb einer Familie oder innerhalb von Wohngruppen können Bezahlkarten auch innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft an Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden.
Es wird zwischen einer eigenverwalteten und einer fremdverwalteten Bedarfsgemeinschaft unterschieden.
In jeder Bedarfsgemeinschaft sind eine Hauptkarte und mehrere Mitgliedskarten definiert. Die Hauptkarte hat Zugriff auf das gesamte Guthaben. Mitgliedskarten wird ein Verfügungslimit zugewiesen, über das sie verfügen können.
In einer eigenverwalteten Bedarfsgemeinschaft können Leistungsempfänger*innen die Verfügungslimits der Mitgliedskarten selbstständig festlegen.
In einer fremdverwalteten Bedarfsgemeinschaft verwalten der Bund/Bundesländer die Limits.
Auch Kinder, die noch keine eigene Bezahlkarte erhalten, können in Bedarfsgemeinschaften erfasst werden. Bei allen Leistungsempfänger*innen, die Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind, wird eine Liste der restlichen Mitglieder der Gemeinschaft angezeigt.