Wenn Sie die Hauptkarte einer Bedarfsgemeinschaft kündigen, müssen Sie einige Dinge beachten:
- Mit der Kündigung der Hauptkarte wird nicht automatisch die Bedarfsgemeinschaft gekündigt – diese bleibt mit allen Mitgliedskarten so bestehen.
- Die Suche der Bedarfsgemeinschaft im Reiter „Bedarfsgemeinschaft bearbeiten“ kann nicht mehr über die gekündigte Hauptkarte erfolgen – Sie müssen eine der Mitgliedskarten oder den Namen der Bedarfsgemeinschaft suchen, um die entsprechende Gemeinschaft zu finden.
- Die gekündigte Hauptkarte wird Ihnen weiterhin in der Bedarfsgemeinschaft angezeigt unter dem Namen old-Datum-der-Kündigung-IFA-Zahl. Sie können diese nicht mehr bearbeiten.
Um Probleme zu vermeiden, müssen Sie die Bedarfsgemeinschaft auflösen – entweder bevor oder nachdem Sie die Hauptkarte gekündigt haben. So verhindern Sie, dass Mitgliedskarten nicht mehr zahlen können, da sie sich in einer unvollständigen Bedarfsgemeinschaft befinden.