AT: Können Namen einer Bedarfsgemeinschaft mehrfach vergeben werden?

Bitte beachten Sie die Regelungen zur Nutzung von Bedarfsgemeinschaften des Bundes/der Bundesländer.

Ja, Namen einer Bedarfsgemeinschaft können innerhalb des Bunds/den Bundesländern mehrfach vergeben werden.

Wenn Sie nach dem Namen der Bedarfsgemeinschaft suchen, wird eine Tabelle aller Karten mit diesem Namen angezeigt. In dieser Tabelle finden Sie Informationen wie die IFA-Zahl, die Bezahlkarten-ID, den Vor- und Nachnamen sowie die Kartenart (Haupt- oder Nebenkarte). Dort können Sie dann die richtige Bedarfsgemeinschaft auswählen.

Es besteht zudem die Möglichkeit, den Namen der Bedarfsgemeinschaft nachträglich zu ändern, falls dies erforderlich ist, beispielsweise um solche Verwechslungen zu vermeiden oder um eine bessere Unterscheidbarkeit innerhalb von Bund/Bundesländern sicherzustellen.

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