AT: Können mit der Bezahlkarte Überweisungen ausgeführt werden?

Leistungsempfänger*innen können Überweisungen nur an freigeschaltete Empfänger*innen durchführen. 

Das bedeutet, dass jede IBAN, an die überwiesen wird, im Voraus freigeschaltet werden muss. Überweisungen sind an alle IBANs im SEPA Raum innerhalb Europas möglich, sofern diese via Whitelist freigegeben wurden.

Unsere Buchungszeiten sind Montag bis Freitag, 9:00–17:00 Uhr. An Wochenenden finden keine Buchungen von Überweisungen statt.
Eine Überweisung dauert in der Regel 1–2 Werktage, bis sie bei dem/der Empfänger*innen ankommt.
Bitte beachten Sie auch die bayerischen Feiertage, an denen keine Buchungen stattfinden.

Sie können im Admin-Bereich unter „IBAN für Überweisungen freigeben“ Name und IBAN der freizuschaltenden Empfänger*innen eingeben. Optional können Sie auch eine Kategorie oder einen Kommentar hinzufügen (nur für die Rolle „Admin“ verfügbar). Die IBANs werden für den gesamten Bund/die Bundesländer auf die Whitelist gesetzt und somit für alle Bezahlkarten des Bunds/der Bundesländer freigeschaltet.

Im unteren Bereich werden die IBANs angezeigt, die vom eigenen Bund/Bundesland freigegeben wurden. In einigen Regionen können auch IBANs von anderen Bund/Bundesländern in der Umgebung eingesehen werden.

Informationen zur Whitelist:

  • Auf dieser Liste befinden sich alle IBANs, die für Überweisungen freigeschaltet wurden.
  • Sobald ein*e Sachbearbeiter*in eine IBAN auf die Whitelist gesetzt hat, können alle Leistungsempfänger*innen an diese IBANs Überweisungen ausführen.
  • Einzelfreigaben werden direkt in der Übersicht „Leistungsempfänger*innen bearbeiten“ durchgeführt. Hier erfahren Sie mehr dazu.
  • Wird eine bereits freigeschaltete IBAN nochmals hinzugefügt, wird automatisch der Name der Empfänger*innen ausgefüllt und bei der erneuten Anlage erscheint die Fehlermeldung „Die IBAN wurde bereits freigegeben“.

So können Leistungsempfänger*innen beispielsweise Rechnungen von Kindergärten, Rechtsanwält*innen oder Ämtern bezahlen. Die Einrichtung eines Dauerauftrags ist nicht möglich.

Leistungsempfänger*innen bekommen im eigenen Onlineportal eine Fehlermeldung, wenn sie an eine nicht freigeschaltete IBAN überweisen möchten. 

Eine Überweisung an andere Bezahlkarten ist nicht möglich.

Mehr Informationen zu Lastschriften finden Sie hier.

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