Bitte beachten Sie die Regelungen des Bundes/der Bundesländer, ob eine Ausgabe von Bezahlkarte für Kinder unter 18 Jahren vorgesehen ist.
Eine Bezahlkarte kann aus technischer Sicht für Kinder ab 14 Jahren angelegt werden. Kinder unter 14 Jahren können generell nicht als Leistungsempfänger*innen angelegt werden.
Jedoch gibt es in einer Bedarfsgemeinschaft die Möglichkeit, Kinder zu erfassen, um das Bargeldabhebelimit der Bedarfsgemeinschaft korrekt zu ermitteln.