AT: Kann der Freibetrag in einer Bedarfsgemeinschaft angepasst werden?

Bitte beachten Sie, ob die Nutzung von Bedarfsgemeinschaften im Bund/ in Ihrem Bundesland vorgesehen ist.

Der Freibetrag in einer Bedarfsgemeinschaft ist automatisch technisch deaktiviert und hat somit keine Relevanz für eine Berechnung der Aufladungen. Im Frontend wir der Wert 100.000 EUR angezeigt.

Sie können diesen bei Bedarf aber auch manuell anpassen. Unter dem Menüpunkt „Bedarfsgemeinschaft“ > „Bedarfsgemeinschaft bearbeiten“ > „Freibetrag der Bedarfsgemeinschaft“ können Sie auf den Button „Anpassen“ klicken. Anschließend gelangen Sie in die Übersicht der Hauptkarte, wo Sie unter „Freibetrag anpassen“ den Freibetrag bearbeiten können. Der Freibetrag der Hauptkarte gilt für die gesamte Bedarfsgemeinschaft. Mit „Daten speichern“ bestätigen Sie Ihre Eingabe.

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