Standardmäßig wird das Restguthaben bei Kündigung einer Bezahlkarte auf das Sammelkonto gebucht.
Es besteht die Möglichkeit, die Rücküberweisung an bis zu drei weitere externe Konten vorzunehmen. Die Funktionalität muss im Verwaltungsportal zunächst freigeschalten werden.
Bitte wenden Sie sich hierfür bitte an kontakt@bezahlkarte.info. Achten Sie hierfür ggf. auf interne Regelungen, ob diese Funktionalität im Bund / in Ihrem Bundesland gewünscht ist.
So können Sie nach der Freischaltung ein externes Konto auswählen:
- Wenn Sie eine Bezahlkarte entweder einzeln oder als Gruppenaktion kündigen, können Sie via Drop Down Menü das „Rücküberweisungskonto“ beim Anstoßen der Kündigung auswählen.