Für die Nutzung der Bezahlkarte im Geschäft gilt kein Höchstbetrag. Solange genügend Guthaben auf der Karte vorhanden ist, können Nutzer*innen ohne Limit einkaufen. Bitte beachten Sie die Regelungen des Bundes/der Bundesländer.
Bei Bedarfsgemeinschaften können die Karten der Mitglieder gegebenenfalls mit Verfügungslimits versehen sein, die berücksichtigt werden müssen. Je nachdem, ob die Bedarfsgemeinschaft fremd- oder eigenverwaltet ist, können Bund/Bundesländer bzw. die Hauptkarte dieses Verfügungslimit anpassen.