AT: Gibt es einen Höchstbetrag beim Einkauf?

Für die Nutzung der Bezahlkarte im Geschäft gilt kein Höchstbetrag. Solange genügend Guthaben auf der Karte vorhanden ist, können Nutzer*innen ohne Limit einkaufen. Bitte beachten Sie die Regelungen des Bundes/der Bundesländer.

Bei Bedarfsgemeinschaften können die Karten der Mitglieder gegebenenfalls mit Verfügungslimits versehen sein, die berücksichtigt werden müssen. Je nachdem, ob die Bedarfsgemeinschaft fremd- oder eigenverwaltet ist, können Bund/Bundesländer bzw. die Hauptkarte dieses Verfügungslimit anpassen.

Bitte beachten: Für den Fall, dass Bezahlkarten an minderjährige Leistungsempfänger*innen ausgegeben werden, haben diese ein verringertes Verfügungslimit in Bedarfsgemeinschaften. Dieses Limit ist bei Karten für minderjährige Nutzer*innen standardmäßig auf 50 € bzw. 100 € festgelegt.

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