Je nach den spezifischen Bestimmungen des Bundes/der Bundesländer erhalten Kinder ab 14 Jahren (BBU) oder erst ab 18 Jahren (Länder) eine eigene Bezahlkarte. Kinder ohne Karte können als Mitglieder in der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden.
Hinweis für Kinder mit eigener Karte in einer Bedarfsgemeinschaft:
- Karten für Leistungsempfänger unter 18 Jahren haben ebenfalls eine eigene IBAN
- Sobald die Karte zu Bedarfsgemeinschaft hinzugefügt wird, ist nur noch die IBAN der Hauptkarte relevant für die Aufladung.
- Wenn das Kind aus der Bedarfsgemeinschaft ausscheidet, wird die Mitgliedskarte wieder zu einer eigenständigen Bezahlkarte mit eigener IBAN.