AT: Der/Die Leistungsempfänger*in hat sich gesperrt – wie wird er/sie entsperrt?

Falsche PIN-Eingabe beim Bezahlvorgang

Wenn ein*e Leistungsempfänger*in seine/ihre PIN dreimal beim Bezahlvorgang falsch eingibt, wird die Karte gesperrt. 

Die betroffene Person kann anschließend nicht mehr mit der Karte bezahlen.

Gesperrte Karten werden alle zwei Stunden auf möglichen Missbrauch überprüft. Liegt kein Missbrauch vor, wird die Karte wieder freigegeben.

Durch interne Prüfprozesse werden PIN-Sperren alle zwei Stunden überprüft. Sofern kein Missbrauch festgestellt wird, wird die Karte wieder freigegeben.

Zusätzlich kann der/die Leistungsempfänger*in über das Kontaktformular auf sachleistung.at die Entsperrung der Karte beantragen. Das Team vom PayCenter kümmert sich dann schnellstmöglich um die Freischaltung.

Falsche Eingabe der CVC bei Onlinezahlungen

Die CVC (= Kartenprüfnummer) ist die dreistellige Nummer, die hinten links auf der Karte zwischen dem schwarzen Streifen und dem silbernen Mastercard-Symbol aufgedruckt ist. Diese muss bei Onlinezahlungen eingegeben werden.

Bei dreimalig falscher Eingabe der CVC wird die Bezahlkarte aus Sicherheitsgründen für Zahlungen gesperrt und muss wieder entsperrt werden.

Bei einer CVC-Sperre erfolgt ebenfalls alle zwei Stunden eine Überprüfung gesperrter Karten. Sofern die Karte nicht missbräuchlich verwendet wurde, wird sie wieder freigegeben. Auch hier kann der/die Leistungsempfänger*in die Entsperrung über das Formular auf sachleistung.at beantragen.

Falsche Eingabe beim Login in das Onlineportal oder die App

Durch interne Prüfprozesse werden gesperrte Logins von PayCenter wieder freigegeben. Zweimal täglich werden die gesperrten Karten auf Missbrauch durch Dritte überprüft

Sofern die Karte nicht missbräuchlich verwendet wurde, wird sie wieder freigegeben. 

Hier erfahren Sie, wie Sie überprüfen können, ob der/die Leistungsempfänger*in gesperrt ist.

War der Artikel hilfreich?

Verwandte Artikel