Grundsätzlich findet der/die Leistungsempfänger*in die PIN auf dem Karten-Carrier (= dem Brief, auf dem die Karte aufgeklebt war) zusammen mit der Information, dass diese unbedingt aufbewahrt werden muss.
Sollte ein*e Leistungsempfänger*in dennoch die PIN vergessen, muss die bestehende Karte gekündigt werden und anschließend eine neue Bezahlkarte eingerichtet werden.