AT: Der/Die Leistungsempfänger*in hat seine/ihre PIN vergessen – was kann ich tun?

Grundsätzlich findet der/die Leistungsempfänger*in die PIN auf dem Karten-Carrier (= dem Brief, auf dem die Karte aufgeklebt war) zusammen mit der Information, dass diese unbedingt aufbewahrt werden muss.

Sollte ein*e Leistungsempfänger*in dennoch die PIN vergessen, muss die bestehende Karte gekündigt werden und anschließend eine neue Bezahlkarte eingerichtet werden.

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