AT: Ein*e Leistungsempfänger*in hat seine/ihre Karte verloren – was kann ich tun?

Sobald ein*e Leistungsempfänger*in seine*ihre Karte verloren hat, kann er/sie diese selbstständig über den eigenen Onlinebereich oder über die eigene App schlummern lassen (= kurzfristig für Verfügungen sperren). Dadurch wird sichergestellt, dass keine Gelder von der Karte abgebucht werden können. Diese Funktion kann auch der Bund/die Bundesländer unter dem Reiter „Leistungsempfänger bearbeiten“ > „Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen“ durchführen. 

Sobald die Karte wiedergefunden wurde, kann sie von beiden Parteien wieder entsperrt werden. 

Sollte die Karte dauerhaft verloren sein, muss eine neue Karte über den Reiter „Bezahlkarte schlummern, sperren und kündigen“ ausgestellt werden. Die Ersatzkarte übernimmt alle Einstellungen der vorherigen Karte. Anschließend kann der/die Leistungsempfänger*in mit der neuen Karte wie gewohnt bezahlen.

Bitte beachten:
Bei einer neuen Karte ändert sich die PIN.

Eine Sperrung über den kostenpflichtigen Sperr-Notruf +43 (0) 800 201988 seitens des Bundes/der Bundesländer oder seitens des/der Leistungsempfänger*in ist ebenfalls jederzeit möglich. Die Karte wird über die Sperrhotline für Verfügungen gesperrt. Die Behörden können die Sperre über das Verwaltungsportal wieder aufheben.

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