Innerhalb einer Familie oder innerhalb von Wohngruppen können Bezahlkarten auch innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft ausgegeben werden.
Es wird zwischen einer eigenverwalteten und einer fremdverwalteten Bedarfsgemeinschaft unterschieden.
In jeder Bedarfsgemeinschaft sind eine Hauptkarte und mehrere Mitgliedskarten definiert. Die Hauptkarte hat Zugriff auf das gesamte Guthaben. Mitgliedskarten wird ein Verfügungslimit zugewiesen, über das sie verfügen können.
In einer eigenverwalteten Bedarfsgemeinschaft können Leistungsempfänger die Verfügungslimits der Mitgliedskarten selbstständig festlegen.
In einer fremdverwalteten Bedarfsgemeinschaft verwaltet die Kommune die Limits.
Auch Kinder unter 14 Jahren, denen noch keine eigene Bezahlkarte ausgestellt wird, können in Bedarfsgemeinschaften erfasst werden. Bei allen Leistungsempfängern die Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft sind, wird eine Liste der restlichen Mitglieder der Gemeinschaft angezeigt.