Wieso werden Teilbeträge auf das Konto zurück gebucht?

Im laufenden Geschäftsbetrieb kann es zu Rückbuchungen von Teilbeträgen kommen. Diese können entweder auf das Sammelkonto oder auf das Aufladekonto (= externes Konto der Kommune) zurückgebucht werden.

In folgenden Fällen kann es zu Rückbuchungen von Teilbeträgen kommen:

  1. Freibetragsüberschreitung bei SEPA-Überweisungen
    • Bei Aufladungen der Bezahlkarte via SEPA-Überweisung wird bei der ersten Überweisung des Monats der eingestellte Freibetrag der Karte berücksichtigt.
    • Das überschüssige Guthaben, das den Freibetrag überschreitet, wird als Teilbetrag auf das Konto zurückgebucht, von dem die Überweisung ausgegangen ist (also entweder auf das Sammelkonto oder auf das Aufladekonto).
    • Hierbei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Betreff der Rückbuchung „Konto gesperrt“ / „Konto gekündigt“ / „Aufladelimit überschritten“ beinhaltet, obwohl es sich hier um eine Freibetragsüberschreitung handelt. Dies wird zeitnah behoben.
  2. Restguthaben Rückbuchung bei Kündigung
    • Wenn eine Bezahlkarte gekündigt wird, wird das Restguthaben auf der Bezahlkarte zurück auf das Sammelkonto gebucht. Dies kann 1-2 Werktage in Anspruch nehmen. Dadurch kann es zu ungeraden Teilbeträgen kommen.
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