Im laufenden Geschäftsbetrieb kann es zu Rückbuchungen von Teilbeträgen kommen. Diese können entweder auf das Sammelkonto oder auf das Aufladekonto (= externes Konto der Kommune) zurückgebucht werden.
In folgenden Fällen kann es zu Rückbuchungen von Teilbeträgen kommen:
- Freibetragsüberschreitung bei SEPA-Überweisungen
- Bei Aufladungen der Bezahlkarte via SEPA-Überweisung wird bei der ersten Überweisung des Monats der eingestellte Freibetrag der Karte berücksichtigt.
- Das überschüssige Guthaben, das den Freibetrag überschreitet, wird als Teilbetrag auf das Konto zurückgebucht, von dem die Überweisung ausgegangen ist (also entweder auf das Sammelkonto oder auf das Aufladekonto).
- Hierbei kann es in Einzelfällen vorkommen, dass der Betreff der Rückbuchung „Konto gesperrt“ / „Konto gekündigt“ / „Aufladelimit überschritten“ beinhaltet, obwohl es sich hier um eine Freibetragsüberschreitung handelt. Dies wird zeitnah behoben.
- Restguthaben Rückbuchung bei Kündigung
- Wenn eine Bezahlkarte gekündigt wird, wird das Restguthaben auf der Bezahlkarte zurück auf das Sammelkonto gebucht. Dies kann 1-2 Werktage in Anspruch nehmen. Dadurch kann es zu ungeraden Teilbeträgen kommen.