Bei der Anlage eines Leistungsempfängers wird die Bezahlkarten-ID mit der AZR-Nummer des Leistungsempfängers verknüpft. Jede AZR-Nummer kann nur mit einer Bezahlkarte verbunden werden.
Es ist also nicht möglich, eine weitere Bezahlkarte für einen Leistungsempfänger einzurichten.
Sollte ein Leistungsempfänger eine neue Bezahlkarte benötigen, muss die alte Karte erst gekündigt werden. Erst nach der Kündigung kann eine neue Karte mit der AZR-Nummer verknüpft werden.