Nein, das Guthaben, das auf der Bezahlkarte ist, kann nicht gepfändet werden, da das Guthaben bis zur Ausgabe rechtmäßig noch das Eigentum der Kommune ist.
Nein, das Guthaben, das auf der Bezahlkarte ist, kann nicht gepfändet werden, da das Guthaben bis zur Ausgabe rechtmäßig noch das Eigentum der Kommune ist.